Diese hier vorliegenden Leitlinien sollen vor allem der Qualitätsverbesserung in der Krankenversorgung von
Tumorpatienten dienen. Sie sind Empfehlungen für ärztliches Handeln in definierten Situationen. Abweichungen
des Handelns sind möglich, sollten allerdings gut begründbar sein. Bei Befolgung der Leitlinien schützt sich
der Arzt vor unberechtigten Anschuldigungen und Haftungsansprüchen.
Auch sollen die Behandlungsrichtlinien in Zeiten des verstärkten ökonmischen Drucks eine effiziente
Krankenversorgung gewährleisten.
Die hier vorliegenden Leitlinien sind von der Deutschen Krebsgesellschaft, unter Mitarbeit verschiedener
Fachgesellschaften, erstellt worden.